Spezialgebiete

Sachversicherung - der „klassische“ Versicherungsbereich

Für Gebäude und Einrichtung in Form von

  • Einzelsparten (Feuer, Leitungswasser etc.),
  • als Mehrgefahrendeckung oder
  • All Risk-Deckung gestaltet.

Die Herausforderung liegt in der Vertragsgestaltung. Es gilt unangenehme Ausschlüsse weitestgehend zu eliminieren, für die konkrete Risikosituation erforderliche Zusatzdeckungen fachkundig zu erheben und diese mit den Versicherungs-gesellschaften auszuverhandeln. Ein individuell gestaltetes Klauselwerk ist die Vorraussetzung für den optimalen Versicherungsschutz.

War früher die Feuerdeckung als Absicherung der Existenz unabdingbar, ist heute aufgrund der in den vergangenen Jahren stark zunehmenden Natur-katastrophen auch eine Absicherung gegen Hochwasser/Überschwemmung, Vermurung oder Erdbeben zur Absicherung der wirtschaftlichen Existenz erforderlich.
Auch Wertkonzentrationen wie größere Gebäude, teurere Anlagen und dichte Verbauung stellen veränderte Rahmenbedingungen dar, auf die aus unserer Sicht von den Versicherern nicht ausreichend reagiert wurde, von uns aber bei der Erarbeitung von Versicherungslösungen entsprechend berücksichtigt wird.

Haftpflichtversicherung – individuelle Konzepte für ...

  • Unternehmen
  • Gemeinden
  • Vereine
  • Management – D&O Deckungen
  • Organe

Verluste durch Sachschäden sind – auch bei entsprechender Höhe – mit den vorhandenen Sachwerten begrenzt. Damit ist die maximale Schadenhöhe klar definiert.Anders verhält es sich bei Schadenersatzansprüchen eines Dritten. Grundsätzlich haftet der Verursacher eines Schadens uneingeschränkt für die Wiedergutmachung. Insbesondere bei Personen- und Serienschäden führt der zu leistende Schadenersatz schnell zur Existenzbedrohung.Der Versicherer übernimmt mit der Betriebshaftpflicht – Versicherung die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers wegen eines Personen- oder Sachschadens oder eines auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführenden Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.

In einigen Bereichen ist auch die Versicherung reiner Vermögensschäden eine Überlegung wert. Die Wahl der richtigen Versicherungssumme, die Erweiterung der Deckung auf die tatsächlichen Erfordernisse und die Schadloshaltung des Versicherungskunden aus daraus erwachsenden Ansprüchen sollte Fachleuten anvertraut werden.

Anders als in unseren Nachbarländern ist die Manager– Haftpflichtversicherung in Österreich noch nicht so weit verbreitet, wie es die stark gestiegene Schadloshaltung von Unternehmen an meist ehemaligen Führungskräften erfordern würde.
Entscheidungsträger, wie Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Stiftungsräte etc. haften

  • im Innenverhältnis ihrem Dienstgeber
  • im Außenverhältnis den Kunden, Lieferanten, Investoren etc.
  • persönlich und uneingeschränkt mit Ihrem Privatvermögen
  • unterliegen einem strengen Haftungsmaßstab
  • haften solidarisch auch für Fehler anderer Organe
  • unterliegen einer Beweislastumkehr,
  • wobei die Haftungsbeschränkungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes nicht gelten.

Rechtschutzversicherung – so kommen Sie zu Ihrem Recht

Rechtliche Auffassungsunterschiede gehören sowohl im betrieblichen, als auch im kommunalen Bereich zum Alltag. Sind im betrieblichen Bereich Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen und Streitfälle aus mangelnder Zahlungsmoral eine ständige Begleiterscheinung, so sorgen im kommunalen Bereich meist strafrechtliche Vorwürfe und Bemühungen zur Durchsetzung von Schadenersatzforderungen für gerichtliche Auseinandersetzungen.

Häufig kommt es vor, dass der Kläger nach einem langen Verfahren seine Kosten auch im Fall des Obsiegens selbst tragen muss, weil der Beklagte schlicht zahlungsunfähig ist. Zumindest das finanzielle Risiko der Prozessführung kann Ihnen eine Rechtschutzversicherung abnehmen.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Manchmal stellt der dem Sachschaden nachfolgende Betriebsstillstand den wesentlich höheren Verlust für den betroffenen Betrieb dar als der Sachschaden selbst. Zahlreiche Unternehmen müssen auch in Österreich  jedes Jahr den Weg zum Konkursrichter antreten, und zwar ausschließlich deshalb, weil der Versicherer im Versicherungsfall zwar den Sachschaden ersetzt, das Unternehmen aber die trotz Betriebsstillstand  weiterlaufenden Kosten wie Kreditzinsen, Pacht, Miete, Leasing und Löhne nicht mehr bestreiten kann.
Um die Folgewirkungen eines Sachschadens zu begrenzen kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden.

Technische Versicherungen

Unter „Technischen Versicherungen“ werden verschiedene Versicherungsarten zusammengefasst, deren Gegenstand die Versicherung von Sachschäden oder die Versicherung von Ertragsausfällen/ Mehrkosten in Folge von Sachschäden ist. Verlustmöglichkeiten durch technische Defekte sind im gewerblichen und industriellen Bereich stark vom technologischen Wandel geprägt. Umso wichtiger wird der Versicherungsschutz für Sachen und Leistungen aus dem Bereich der Technik.

Transportversicherung

Mit dem Begriff Transportversicherung wird üblicherweise die klassische Warentransportversicherung gemeint.    Kunstausstellungsversicherungen, Messeversicherungen, die Versicherung von           Musikinstrumenten, Fotoausrüstungen oder die Kaskoversicherung von Booten fällt  aber auch unter diesen Überbegriff.

Bau- und Montageprojektversicherung

Ein leicht zu übersehendes Risiko stellt der Zeitraum zwischen Baubeginn und der Fertigstellung von Bauvorhaben bzw. zwischen Verladung und abgeschlossenem Probebetrieb einer Anlage dar. Die in diesem Zeitraum eintretenden Schadenfälle können von großer finanzieller Tragweite je nach Gefahrtragung für Bauführer bzw. Auftraggeber sein.

Betriebliche Personenversicherung

  • für die Geschäftsführung
  • für MitarbeiterInnen

Nutzen Sie die Vorteile der betrieblichen Vorsorge. In Österreich ist die betriebliche Vorsorge – obwohl für Dienstgeber wie auch für Dienstnehmer vorteilhaft – bei weitem nicht so ausgeprägt wie bei unseren europäischen Nachbarländern. Mitarbeiterbindung und alternative Gehaltsmodelle zur Gewinnung von Mitarbeitern mit den benötigten Kenntnissen sind weitere positive Nebeneffekte dieses Versicherungssegmentes.

Gruppenversicherungslösungen

  • für Unternehmen
  • für Gemeinden
  • für Vereine

Nutzen Sie die Vorteile, die sich aus einer größeren Anzahl von Personen ergeben. Eine Gruppen-gesundheitsvorsorge (Krankenversicherung) mit allen Vorteilen lässt sich bereits ab 5 teilnehmenden Personen realisieren.

Bei manuell tätigen oder Außendienstmitarbeitern macht auch eine Gruppenunfallversicherungslösung Sinn.

Privatversicherung – ihr persönlicher Schutz

Privatversicherungen stellen durch den hohen Grad an Normierung und den Schutz der Konsumenten an sich keine besonderen Anforderungen an den Berater. Optimale Beratung versteht sich – wie in allen anderen Versicherungssegmenten – ohnehin von selbst. Wir sind der Ansicht, dass Sie als Entscheidungsträger Vorteile genießen sollten, die dem Geschäftsumfang mit den Versicherern des Unternehmens entsprechen. Mit anderen Worten: wir verschaffen Ihnen auch im Privatbereich Deckungs- und Prämienvorteile, die Privatkunden verwehrt bleiben.