Unser Service

Schadenerledigung

Schadenerledigung – die praktische Prüfung des Versicherungsschutzes. Der beste Versicherungsvertrag mit der umfangreichsten Deckung nützt wenig, wenn Ihnen im Schadenfall der Berater nicht zur Seite steht. Wir vertreten Ihre Interessen nicht nur bei Vereinbarung des Versicherungsschutzes sondern auch und vor allem im Schadenfall.
Die korrekte Meldung des Schadens an den Versicherer, die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und die Evidenzhaltung zur fristgerechten Bearbeitung und Erledigung durch den Versicherer stellen einen wichtigen Punkt dar. Die wichtigere Aufgabe des Beraters ist die Information und Unterstützung des Kunden.
Ein dritter wichtiger Punkt ist die Schnittstelle zwischen unserem Kunden und dem Versicherer. Die Vielzahl der an der Erledigung eines Schadenfalles beteiligten Personen, Unternehmen und Institutionen stellt ein großes Fehlerpotential dar, dass durch die Beauftragung von, in der Abwicklung von Schadenfällen vertrauten Unternehmen minimiert werden kann. Dadurch können die Direktverrechnung zwischen dem beauftragten Professionisten und dem Versicherungsunternehmen sichergestellt und unliebsame Überraschungen vermieden werden.
Wir stellen eine rasche und unbürokratische Schadenabwicklung durch unsere eigene Schadenabteilung mit derzeit sechs Schadenreferenten sicher, die ausschließlich die Interessen unserer Kunden vertritt.
Auf Wunsch stehen Ihnen unsere Mitarbeiter rund um die Uhr zur Abwicklung von Schadenfällen und auch zur sofortigen Beauftragung von Professionisten zur Verfügung.
Vergleichen Sie unsere Leistungen und testen Sie uns im Schadenfall, wir sind sicher wir werden auch Ihre Ansprüche zufrieden stellen.

Beratung

Stellen Sie Fragen und lassen Sie sich beraten! Unser Unternehmen profitiert nicht vom Verkauf von Versicherungsverträgen sondern von umfassender Beratung unserer Kunden in Versicherungsangelegenheiten.

Ein Gespräch über einen Versicherungsschutz, der vielleicht letztendlich nicht vereinbart wird, gehört ebenso zur Beratung wie Fragen die nicht direkt mit dem Versicherungsbereich zusammenhängen.

Unverbindlich anfragen

Betreuung

Ihre Zustimmung zur Gestaltung eines Versicherungsvertrages ist erst der Anfang einer langen Zusammenarbeit. Die Prüfung der Versicherungspolizze stellt den nächsten Schritt dar, danach folgen sämtliche „Wartungsarbeiten“ an den Versicherungsverträgen aber auch die laufende Überprüfung der Verträge auf Aktualität und Preiswürdigkeit.

Auch ohne Änderungen am Vertrag und ohne Schadenfälle ist ein jährliches Beratungsgespräch empfehlenswert, schließlich verändern sich nicht nur der Versicherungsmarkt, sondern auch die Bedürfnisse des Kunden oder rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

Eine umfassende Betreuung bedingt auch die Information des Maklers durch den Kunden. Der Versicherungsnehmer ist über Veränderungen in seiner Sphäre am besten informiert. Auch hier gilt: Fragen Sie, sehr oft sind keine Änderungen am Versicherungsschutz erforderlich, manchmal muss der Versicherer informiert werden. In jedem Fall sorgt Ihr Berater für ein sicheres Gefühl.