In einigen Bereichen ist auch die Versicherung reiner Vermögensschäden eine Überlegung wert. Die Wahl der richtigen Versicherungssumme, die Erweiterung der Deckung auf die tatsächlichen Erfordernisse und die Schadloshaltung des Versicherungskunden aus daraus erwachsenden Ansprüchen sollte Fachleuten anvertraut werden.
Anders als in unseren Nachbarländern ist die Manager– Haftpflichtversicherung in Österreich noch nicht so weit verbreitet, wie es die stark gestiegene Schadloshaltung von Unternehmen an meist ehemaligen Führungskräften erfordern würde.
Entscheidungsträger, wie Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Stiftungsräte etc. haften
- im Innenverhältnis ihrem Dienstgeber
- im Außenverhältnis den Kunden, Lieferanten, Investoren etc.
- persönlich und uneingeschränkt mit Ihrem Privatvermögen
- unterliegen einem strengen Haftungsmaßstab
- haften solidarisch auch für Fehler anderer Organe
- unterliegen einer Beweislastumkehr,
- wobei die Haftungsbeschränkungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes nicht gelten.